B109 zwischen Zehdenick und Templin: Fast zwei Jahre Vollsperrung – wirklich alternativlos?
Ab Februar 2027 soll die B109 zwischen Vogelsang und Hammelspring wegen des Ersatzneubaus der Brücke über das Schulzenfließ bis voraussichtlich Dezember 2028 vollständig gesperrt werden. Die geplante Umleitung verlängert die Strecke zwischen Zehdenick und Templin um rund 44 Kilometer (Quelle: MAZ, 12.10.2026).
Dass die marode Brücke unter schwierigen Baugrundverhältnissen erneuert werden muss, stellt niemand infrage. Sicherheit muss Vorrang haben. Aber bei einer so langen Vollsperrung muss eine entscheidende Frage erlaubt sein: Warum muss dafür die gesamte B109 fast zwei Jahre lang dicht sein?
Offene Fragen
Wir haben uns die bisherige Berichterstattung angesehen. Dabei bleiben aus unserer Sicht wichtige Fragen offen, die öffentlich und nachvollziehbar beantwortet werden müssen:
Welche Alternativen zur vollständigen Sperrung wurden tatsächlich geprüft – etwa eine Behelfsbrücke, eine temporäre Umfahrung oder eine abschnittsweise Verkehrsführung? Warum genau wurden diese Varianten verworfen?
Welche Rolle spielen die schwierigen Baugrundverhältnisse konkret, und wie stark bestimmen sie die Dauer der Sperrung?
Warum ist keine frühere oder zumindest zeitweise bzw. einspurige Verkehrsfreigabe möglich?
Welche kürzeren Umleitungsstrecken wurden geprüft, und welche Gründe sprechen dagegen?
Keine voreiligen Schuldzuweisungen
Wir wollen keine voreiligen Schuldzuweisungen. Brückenbau auf schwierigem Baugrund ist anspruchsvoll, und Sicherheit muss Vorrang haben. Aber eine fast zweijährige Vollsperrung mit einem Umweg von rund 44 Kilometern ist kein kleines Ärgernis. Sie betrifft Pendler, Familien, Unternehmen, den Tourismus, den öffentlichen Verkehr und die Menschen in den betroffenen Orten.
Eine Frage der Prioritäten
Für Verteidigung und Aufrüstung werden große zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen. Gleichzeitig hat der Bund ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg gebracht. Natürlich ist dieses Geld nicht beliebig für jedes einzelne Bauprojekt verfügbar. Aber wenn der Bund milliardenschwere Investitionsprogramme auflegt, müssen folgende Forderungen erlaubt sein: Verringerung der Belastungen für die Menschen in der Region, ernsthafte Prüfung von Alternativen, nachvollziehbare Begründungen und Transparenz über die Ergebnisse.
Die Menschen in Oberhavel und der Uckermark haben ein Recht darauf, dass solche Entscheidungen nachvollziehbar erklärt werden.
Über diese Brücke gehen wir nicht einfach hinweg.